Bericht zur Nachhaltigkeit 2022

Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht

GRI 2-23, 2-24, 2-25

Der Zeppelin Konzern verpflichtet sich zur Gewährleistung und zum Schutz der Menschenrechte jedes Einzelnen. Auf der Basis seiner Werte von Integrität und Exzellenz bekennt sich Zeppelin zu Fairness, Wertschätzung, Transparenz und zur demokratischen Gesellschaftsordnung, um einen Beitrag für den Weltfrieden und die Freiheit aller Menschen zu leisten. Gewalt, Diskriminierung, Volksverhetzung, überzogener Nationalismus und diffamierende politische Auseinandersetzungen werden grundsätzlich abgelehnt. Zeppelin schätzt die Verschiedenheit seiner Mitarbeitenden, lehnt jede Art von Diskriminierung ab und bekennt sich zu Vielfalt und Chancengleichheit, ungeachtet von Alter, Geschlecht, Religion, ethnischer Herkunft und sexueller Orientierung1. Die Achtung der Menschenrechte spiegelt sich auch in der Integration in internen Richtlinien wider. Die Konzernrichtlinie Nachhaltigkeit basiert auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (International Bill of Human Rights), auf der Erklärung der International Labour Organization (ILO) über grundlegende Rechte bei der Arbeit (ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work) und auf den Prinzipien des UN Global Compacts, dem Zeppelin 2016 beigetreten ist. Im Rahmen des menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesses verwirklicht der Zeppelin Konzern einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Dies bedeutet unter anderem, dass die international anerkannten Menschenrechte an allen Standorten geachtet und unterstützt werden.

Zeppelin hat das unternehmerische und soziale Verhalten im „Verhaltenskodex für Business Ethik und Compliance“ festgehalten. Er ist Richtschnur für den Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern und Kollegen. Jeder Mitarbeitende, egal an welchem Ort dieser Welt, ist verpflichtet, den Verhaltenskodex im Rahmen seiner Tätigkeit zu beachten und stets Werte wie Integrität, Respekt und Offenheit zu leben. Darüber hinaus hat Zeppelin das Ziel, das unternehmerische Handeln, die Produkte und Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren, in einem Verhaltenskodex für Lieferanten festgehalten. Dieser stellt die Grundlage für alle künftigen Lieferungen und Projekte dar. Die Vertragspartner verpflichten sich, die Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex zu erfüllen und ihre Unterauftragnehmer vorvertraglich zur Einhaltung der in dem Verhaltenskodex aufgeführten Standards und Regelungen zu verpflichten.

Um regelkonformes Verhalten sicherzustellen, verfolgt Zeppelin außerdem einen präventiven Compliance-Ansatz. Mögliche Regelverstöße sollen bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden. Neben dem Verhaltenskodex geben Compliance-Richtlinien konkrete Anweisungen in unklaren Situationen. Mit der Zeppelin Trustline steht ein Online-Hinweisgebersystem zu Verfügung, über das Meldungen in sämtlichen für den Zeppelin Konzern relevanten Sprachen eingereicht werden können. Das System bietet die Möglichkeit, sich anonym und vertraulich an den Zeppelin Konzern zu wenden, auch zu Themen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.

1 Dem Zeppelin Konzern ist im Berichtsraum bis zum 31. Dezember 2022 keine Kinder-, Zwangs- oder Pflichtarbeit an seinen Standorten bekannt.

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