Bericht zur Nachhaltigkeit 2022

A3 Umrechnungsfaktoren CO2-Emissionen

Für die Berechnung der CO2-Emissionen werden Emissionsfaktoren je Energieträger benötigt, um eine Umrechnung von Verbrauchszahlen in eine Emissionshöhe durchführen zu können. Die verwendeten Emissionsfaktoren für die einzelnen Energieträger sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die Berechnung der CO2-Emissionen erfolgt nach dem Greenhouse Gas Standard. Es wird der Ansatz der Operational Control als Basis gesetzt. Zudem werden die Klimagase des Kyotoprotokolls bei der Berechnung der CO2-Äquivalente mit einbezogen. Die Emissionen werden aktuell nach der Location-based-Methode als auch der Market-based-Methode ermittelt. Sofern spezifische, vom Versorger bereitgestellte Emissionsfaktoren vorliegen, werden diese für die Berechnung der Emissionswerte nach der Market-based-Methode herangezogen.

Verwendete Emissionsfaktoren zur Berechnung der CO2-Emissionen
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Energiequelle Einheit Emissionsfaktor CO2-Emissionen (kg pro Einheit)
Biogas m3 0,000
Erdgas kWh 0,202
LPG (Liquified Petroleum Gas) Liter 1,904
Hackschnitzel kWh 0,024
Heizöl kWh 0,266
Pellets kWh 0,023
Biomasse Holz kWh 0,029
Benzin kWh 0,264
Diesel kWh 0,266
Fernwärme* kWh 0,280
Strom** kWh landesspezifischer Strommix
Erneuerbare Energien (Eigenerzeugung) kWh 0,000
* Fernwärme: Real können die Emissionen im Fernwärmebereich in Abhängigkeit des Erzeugerparks deutlich nach oben oder nach unten abweichen. Bei der Berechnung der CO2-Emissionen besteht die Möglichkeit, den realen Emissionswert zu verwenden, sofern entsprechende Nachweise über die Berechnungsmethode beigelegt werden.
** Für den Emissionsfaktor Strom wurde der jeweilige Landesstrommix der einzelnen Länder genutzt. Datengrundlage hierfür waren Daten vom Verband der Automobilindustrie e.V. und der thinkstep AG (Quelle: VDA, thinkstep AG: „Emissionsfaktoren für Strom, Fernwärme und Kraftstoffe“, Juni 2019).

Die Emissionsfaktoren stammen aus frei verfügbarer Fachliteratur und basieren auf dem „Informationsblatt CO2-Faktoren“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Auf die Ermittlung der Emissionen aufgrund des Einsatzes von Kältemitteln wurde aufgrund der geringen Relevanz bisher verzichtet.

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