Bericht zur Nachhaltigkeit 2022

A2 GRI-Index

Anwendungserklärung

Die Zeppelin GmbH hat in Übereinstimmung mit den GRI-Standards für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 berichtet.

Verwendeter GRI 1

GRI 1: Grundlagen 2021

Anwendbarer GRI-Branchenstandard

Keine

GRI-Standard Ort Anmerkungen
Die Organisation und ihre
Berichterstattungspraktiken
GRI 2-1: Organisationsprofil
GRI 2-2: Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsbericht­erstattung
der Organisation berücksichtigt werden
GRI 2-3: Berichtszeitraum, Berichtshäufigkeit und
Kontaktstelle
GRI 2-4: Richtigstellung oder Neudarstellung von
Informationen
GRI 2-5: Externe Prüfung
Tätigkeiten und Mitarbeitende
GRI 2-6: Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen
GRI 2-7: Angestellte Die Anzahl der Mitarbeitenden wird ohne Auszubildende, Langzeitkranke, Praktikanten/Trainees, dual Studierende sowie Mitarbeitende in unbezahltem Urlaub, Altersteilzeit in Freistellungsphase und Elternzeit angegeben. Leiharbeiter und Freelancer sind ebenfalls nicht erfasst. Eingerechnet sind hingegen Mitarbeiterinnen in Mutterschutz und Wehr- und Zivildienstleistende. Stand: 31.12.2022 Eine Aufgliederung nach Arbeitnehmern mit nicht garantierten Arbeitszeiten ist aktuell nicht möglich, da diese Daten noch nicht international standardisiert erfasst wurden. Eine detailliertere Darstellung der im GRI 2-7 geforderten Untergruppen nach Geschlecht und Region ist noch nicht möglich. Aufgrund der neuen Anforderungen des GRI und der künftigen Gesetzgebung (ESRS-Anforderungen) müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden, um künftig die Berichtsfähigkeit gewährleisten zu können. Zudem wurde ein neues führendes HR-System implementiert, sodass sich ab dem nächsten Geschäftsjahr die Berichtslogik verändern und neu aufbauen wird. Die Vollzeitquote wird über das Verhältnis von Mitarbeitenden (FTE) zu Mitarbeitenden (Köpfe) berechnet. Die Teilzeitquote und die Vollzeitquote ergeben zusammen 100 %. Im Grundsatz gibt es keine Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeitmitarbeitenden, das heißt, alle betrieblichen Leistungen werden auch Teilzeitmitarbeitenden angeboten. Damit wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingehalten.
GRI 2-8: Beschäftigte, die keine Angestellten sind Es wird kein erheblicher Anteil der Aktivitäten des Unternehmens durch Mitarbeitende durchgeführt, die außerhalb von Zeppelin angestellt sind.
Unternehmensführung
GRI 2-9: Führungsstruktur und Zusammensetzung Die Haupttätigkeiten und Verpflichtungen des Aufsichtsrates sind auf der Homepage und im Geschäftsbericht aufgeführt. 

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, hier insbesondere § 102 AktG. Die Amtszeit der Mitglieder der Konzerngeschäftsführung richtet sich nach den dienstvertraglichen Individualregelungen und beträgt grundsätzlich bei erstmaliger Ernennung drei Jahre und in der Folge jeweils fünf Jahre. 

Die Erhebung der weiteren Informationen wurde initiiert. Soweit für Zeppelin mit Blick auf Rechtsform und Gesellschafterhintergrund relevant, wird hierzu künftig berichtet.
GRI 2-10: Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans Die Ausschüsse und Tätigkeiten sind im Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht 2022 S.14ff. beschrieben.

Angaben zu der Bildung von Ausschüssen sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates beschrieben.

Nähere Information sind dem jährlichen Bericht des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht 2022 S.14 ff. zu entnehmen. 
 Sechs Arbeitnehmervertreter werden durch Mitarbeitende gewählt. Zwei dieser Arbeitnehmervertreter müssen Vertreter von im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften sein.  Kriterien für die Nominierung und Auswahlverfahren für Aufsichtsratsmitglieder auf Anteilseignerseite richten sich verstärkt nach Kompetenz und Diversität. Der Oberbürgermeister der Stadt Friedrichshafen (als Vertreter der Zeppelin-Stiftung als Aktionärin und als Aufsichtsratsvorsitzender) trifft mit Hilfe eines externen Beratungsunternehmens eine Vorauswahl an geeigneten Kandidaten. Ob Interessenkonflikte bestehen, wird schon im Auswahlprozess eingehend geprüft. Geeignete Kandidaten werden dem Stiftungsrat der Zeppelin-Stiftung und anschließend dem Gemeinderat von Friedrichshafen präsentiert. Der Gemeinderat trifft dann die Entscheidung darüber, welche Kandidaten zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt werden und weist den Vertreter der Stadt Friedrichshafen in der Gesellschafterversammlung zur Wahl dieser Personen an.

Die Erhebung der weiteren Informationen wurde initiiert. Soweit für Zeppelin mit Blick auf Rechtsform und Gesellschafterhintergrund relevant, wird hierzu künftig berichtet. 
GRI 2-11: Vorsitzender des höchsten Kontrollorgans
GRI 2-12: Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen
GRI 2-13: Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen
GRI 2-14: Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
GRI 2-15: Interessenkonflikte Aufsichtsratsmitglieder sind den Unternehmensinteressen verpflichtet und dürfen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die Zeppelin zustehen, für sich nutzen.  Es besteht die Verpflichtung zur Offenlegung von Interessenkonflikten, insbesondere solche, die auf Grund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten soll das Aufsichtsratsmitglied sein Amt niederlegen. Berater-/ Dienstleistungsverträge zwischen Aufsichtsratsmitglied und Zeppelin sind offenzulegen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Aufsichtsrates. 

Die Zeppelin-Stiftung der Stadt Friedrichshafen ist unmittelbar und mittelbar Alleingesellschafterin der Zeppelin GmbH. Der Oberbürgermeister der Stadt Friedrichshafen ist nach der Satzung Kraft seines Amts Vorsitzender des Aufsichtsrats. 

Die Erhebung der weiteren Informationen wurde initiiert. Soweit für Zeppelin mit Blick auf Rechtsform und Gesellschafterhintergrund relevant, wird hierzu künftig berichtet.

Unternehmensführung
GRI 2-16: Übermittlung kritischer Anliegen Der Zeppelin Konzern hat eine Trustline eingerichtet, die eine anonyme Abgabe von Hinweisen ermöglicht, welche durch die Compliance-Organisation unabhängig an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat berichtet werden.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter werden auch außerhalb der Gremiensitzungen vom Vorsitzenden der Geschäftsführung und von der Gesamtgeschäftsführung regelmäßig über die aktuelle Entwicklung und wesentliche Vorgänge informiert. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats werden monatlich, zeitnah und umfassend schriftlich über die Entwicklung des Konzerns unterrichtet; zudem werden sie in den Sitzungen des Aufsichtsrats von der Gesamtgeschäftsführung über die aktuelle Entwicklung und wesentliche Vorgänge informiert.
 
GRI 2-17: Gesammeltes Wissen des höchsten Leitungsorgans
GRI 2-18: Bewertung der Leistung des höchsten Leitungsorgans
GRI 2-19: Vergütungspolitik Informationen nach GRI 2-19 a. sind im Geschäftsbericht 2022 S. 172 zu finden. Die Erhebung der weiteren Informationen wurde initiiert. Soweit für Zeppelin mit Blick auf Rechtsform und Gesellschafterhintergrund relevant, wird hierzu künftig berichtet.

Vergütungspolitik für Führungskräfte: Die unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben der verschiedenen Länder, in denen Zeppelin tätig ist, sowie die verschiedenen Geschäftsmodelle der Strategischen Geschäftseinheiten widersprechen dem Ansatz einer umfassenden, globalen Harmonisierung der Vergütungssysteme. Damit ist das grundsätzliche Vorgehen in der Vergütung durch lokale Regelungen und Grundsätze der einzelnen Gesellschaften bestimmt. Übergeordnet wurden im Konzern Gruppen von Führungsstellen festgelegt, die u.a. zur Orientierung für die Vergütung dienen.  
Des Weiteren wird bei konzernweiten Sonderzahlungen ein einheitliches Vorgehen unter Berücksichtigung der landesspezifischen Kaufkraft gewählt. 

Derzeit sind Nachhaltigkeitsziele noch nicht Bestandteil der Incentivemodelle. 
GRI 2-20: Verfahren zur Festlegung der Vergütung Die Höhe der jährlichen Vergütung des Aufsichtsrats legt die Gesellschafterversammlung und damit mittelbar der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen per Beschluss fest. Eine Angemessenheitsprüfung wird durch den Aufsichtsratsvorsitzenden in Auftrag gegeben. Hierbei wird ein externes Beratungsunternehmen beauftragt, das auch öffentlich zugängliche Untersuchungen bezüglich Aufsichtsratsvergütungen bei vergleichbaren Unternehmen als Basis nutzt.

Die Erhebung der weiteren Informationen wurde initiiert. Soweit für Zeppelin mit Blick auf Rechtsform und Gesellschafterhintergrund relevant, wird hierzu künftig berichtet.
GRI 2-21: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung Aktuell ist es noch nicht möglich, die Daten nach GRI 2-21 zu melden. Aufgrund der neuen Anforderungen des GRI und der künftigen Gesetzgebung (ESRS-Anforderungen) müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden, um künftig die Berichtsfähigkeit gewährleisten zu können. Zudem wurde ein neues führendes HR-System implementiert, sodass sich ab dem nächsten Geschäftsjahr die Berichtslogik verändern und neu aufbauen wird.
Strategie, Richtlinien und Praktiken
GRI 2-22: Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung
GRI 2-23 Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen
  • Code of Conduct
  • Supplier CoC
Im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wird zusätzlich ein öffentliches Statement zu den im GRI 2-23 geforderten Angaben erstellt und ab 2023 auf der Website bereitgestellt.
GRI 2-24 Einbeziehung politischer Verpflichtungen
  • Code of Conduct
  • Supplier CoC
GRI 2-25 Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen www.zeppelin-trustline.com
GRI 2-26 Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen www.zeppelin-trustline.com
GRI 2-27 Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen
GRI 2-28 Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen
Einbindung von Stakeholdern
GRI 2-29 Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern
GRI 2-30 Tarifverträge Die Mehrzahl der Gesellschaften des Zeppelin Konzerns in Deutschland ist nicht tarifgebunden. Zeppelin lehnt sich indes in den nicht tarifgebundenen Gesellschaften an viele Regelungen des Manteltarifvertrags an. In Österreich unterliegen die Mitarbeitenden von Zeppelin Rental einem Kollektivvertrag. Je nach Dienstverhältnis eines Mitarbeitenden, für Baulogistik, Miete oder Elektro. Bei Zeppelin Systems ist der Großteil der Gesellschaften im Ausland nicht tariflich gebunden, zwei Länder sind in einem tarifähnlichen Konstrukt.

In zwei Strategischen Geschäftseinheiten bestehen teilweise Tarifverträge. Eine genaue Auflistung ist im Nach­haltigkeitsbericht (S. 50) enthalten.

Aufgrund der unterschiedlichen Konstrukte ist es aktuell nicht möglich, den Prozentsatz der Angestellten anzugeben, die von einem Tarifvertrag abgedeckt sind.
GRI 3: Wesentliche Themen
GRI 3-1 Verfahren zur Bestimmung wesentlicher Themen
GRI 3-2 Liste der wesentlichen Themen
Compliance
GRI 3-3 Management der wesentlichen Themen
GRI 205-1 Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken hin geprüft wurden Die Revision führt im Rahmen des genehmigten Prüfungsplans Stichprobenprüfungen hinsichtlich Auffälligkeiten durch. Bei der Prüfung von Zuwendungen, Beraterverträgen, Mitgliedschaften, Sponsoring können somit potenzielle Korruptionsrisiken aufgedeckt werden. Eine Beschreibung der geprüften Gesellschaften ist im Geschäftsbericht 2022 enthalten.
GRI 205-2 Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung 205-2 b: Die Antikorruptionsrichtlinie ist zentral im Sharepoint abgelegt und somit für alle Mitarbeitenden einsehbar, gültig und verpflichtend. 205-2 c: Geschäftspartner erhalten den Verhaltenskodex für Lieferanten, in welchem das Thema Korruptions­bekämpfung inkludiert ist, eine Auflistung der Gesamtzahl der Geschäftspartner und Region liegt zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor. Ob und inwieweit diese Daten künftig evaluiert werden, wird im Jahr 2023 überprüft. Die Compliance-Basics-Schulung ist für alle Mitarbeitenden verpflichtend. Eine Aufschlüsselung der Schulungen nach Region ist mithilfe unseres neuen Programms möglich und kann somit künftig implementiert werden.
GRI 205-3 Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen Im Geschäftsjahr 2022 lagen keine Korruptionsvorfälle vor und es wurden keine Angestellten aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt. Es gab keine bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden. Es wurden keine öffentlich-rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Korruption im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet.
GRI 206-1 Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbs­widrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung
Datenschutz
GRI 3-3 Management der wesentlichen Themen
GRI 418-1 Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes von Kundendaten und den Verlust von Kundendaten
Qualitätsmanagement
GRI 3-3 Management der wesentlichen Themen
Nachhaltiges Lieferantenmanagement
GRI 3-3 Management der wesentlichen Themen
GRI 308-1 Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden
GRI 308-2 Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen Im Rahmen des Projekts zur Implementierung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes werden die benötigten Prozesse aktuell aufgebaut und können somit erst in den nächsten Geschäftsjahren über alle Gesellschaften hinweg standardisiert berichtet werden. Aus dem genannten Grund können die Angaben innerhalb der ersten Spalte aktuell noch nicht gemacht werden.
GRI 414-1 Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden
GRI 414-2 Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen
GRI 408-1 Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Kinderarbeit
GRI 409-1 Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit
Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen
GRI 3-3 Management der wesentlichen Themen
GRI 302-5 Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen Die geforderten Daten des GRI 302-5 liegen aktuell noch nicht vor. Es wird künftig geprüft, wie diese Daten international über neue Berichtswege gesammelt werden können.
GRI 301-3 Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien Die geforderten Daten des GRI 301-3 liegen aktuell noch nicht vor. Es wird künftig geprüft, wie diese Daten international über neue Berichtswege gesammelt werden können.
Kundengesundheit und -sicherheit
GRI 3-3 Management der wesentlichen Themen Das Thema Kundengesundheit und -sicherheit wurde erstmals im Rahmen der Materialitätsanalyse als wesentlich definiert. Angaben nach GRI 3-3 e und f müssen daher noch festgelegt werden.
GRI 403-7 Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
GRI 416-1 Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien auf die Gesundheit und Sicherheit Das Thema Kundengesundheit und -sicherheit wurde erst 2022 in den Nachhaltigkeitsbericht mit aufgenommen. Internationale Prozesse und Berichtsstrukturen müssen daher in den nächsten Jahren zunächst implementiert werden. Die Angaben des GRI 416-1 und 2 können daher aktuell noch nicht im Bericht abgebildet werden.
GRI 416-2 Verstöße im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit
CO2-Neutralität
GRI 3-3 Management der wesentlichen Themen
GRI 302-1 Energieverbrauch innerhalb der Organisation
GRI 302-3 Energieintensität
GRI 305-1 Direkte THG-Emissionen (Scope 1) GRI 305-1 c: Biogene Kohlendioxid-Emissionen sind zum aktuellen Zeitpunkt für Zeppelin nicht relevant und werden daher nicht separat ausgewiesen.
GRI 305-2 Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2)
GRI 305-3 Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) Die Scope 3 Emissionen werden erstmals in einem SGE-übergreifenden Projekt, welches 2023 gestartet ist und perspektivisch für alle 15 Kategorien ermittelt und können daher aktuell noch nicht abgebildet werden. Die Ergebnisse werden im nächsten Nachhaltigkeitsbericht vorgestellt.
GRI 305-4 Intensität der Treibhausgasemissionen
GRI 305-5 Senkung der Treibhausgasemissionen Innerhalb des Berichts sind diverse Maßnahmen aufgeführt, welche den Fortschritt zur Reduktion der CO2-Emissionen darstellen. Der Umfang der Senkung der Treibhausgasemissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung sind, kann aktuell noch nicht dargestellt werden. Ein standardisiertes Vorgehen wird künftig erarbeitet.
Wasserreduktion
GRI 3-3 Management der wesentlichen Themen
GRI 303-1 Wasser als gemeinsam genutzte Ressource
GRI 303-2 Umgang mit den Auswirkungen der Wasserrückführung Die Abwassereinleitung wird regelmäßig überprüft und gesetzliche Regelungen werden eingehalten.
GRI 303-3 Wasserentnahme Bisher wurde in der Datensammlung keine konkrete Aufteilung nach den im GRI geforderten Kategorien vor­genommen. Aufgrund der neuen Anforderungen des GRI und der künftigen Gesetzgebung (ESRS-Anforderungen) müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden, um künftig die Berichtsfähigkeit gewährleisten zu können.
GRI 303-4 Wasserrückführung Bisher wurde in der Datensammlung keine konkrete Aufteilung nach den im GRI geforderten Kategorien vor­genommen. Aufgrund der neuen Anforderungen des GRI und der künftigen Gesetzgebung (ESRS-Anforderungen) müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden, um künftig die Berichtsfähigkeit gewährleisten zu können.
GRI 303-5 Wasserverbrauch
Kreislaufwirtschaft
GRI 3-3 Management der wesentlichen Themen
GRI 306-1 Anfallender Abfall und erhebliche abfallbezogene Auswirkungen
GRI 306-2 Management erheblicher abfallbezogener Auswirkungen Die Regulierungen innerhalb der ausländischen Gesellschaften können variieren. Daher ist im Text das Vorgehen innerhalb der deutschen Gesellschaften beschrieben.
GRI 306-3 Angefallener Abfall
GRI 306-4 Von Entsorgung umgeleiteter Abfall Bisher wurde in der Datensammlung keine konkrete Aufteilung nach den im GRI geforderten Kategorien vor­genommen. Aufgrund der neuen Anforderungen des GRI und der künftigen Gesetzgebung (ESRS-Anforderungen), müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden, um künftig die Berichtsfähigkeit gewährleisten zu können.
GRI 306-5 Zur Entsorgung weitergeleiteter Abfall Bisher wurde in der Datensammlung keine konkrete Aufteilung nach den im GRI geforderten Kategorien vor­genommen. Aufgrund der neuen Anforderungen des GRI und der künftigen Gesetzgebung (ESRS-Anforderungen), müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden, um künftig die Berichtsfähigkeit gewährleisten zu können.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
GRI 3-3 Management der wesentlichen Themen
GRI 403-1 Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Ca. 55 % der Mitarbeitenden sind Teil des Managementsystems für Arbeitsschutz.
GRI 403-2 Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen
GRI 403-3 Arbeitsmedizinische Dienste
GRI 403-4 Mitarbeitendenbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Die Mitarbeitendenbeteiligung wird in Deutschland mitunter vom Betriebsrat abgedeckt. Untersuchungen wie Sehtests und Grippeschutzimpfungen wurden regelmäßig abgestimmt. Auch bei Großprojekten wie der Konzeptionierung der neuen Arbeitsräume in der Zentrale wird der Betriebsrat frühzeitig involviert.
GRI 403-5 Mitarbeitendenschulungen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
GRI 403-6 Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit sind im Kapitel Arbeits- und Gesundheitsschutz beschrieben. Die Gesundheitsdienstleistungen stehen den Zeppelin Mitarbeitenden zur Verfügung. Externe Dienstleister werden jährlich unterwiesen und die Arbeitsfähigkeit geprüft.
GRI 403-8 Mitarbeitende, die von einem Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz abgedeckt sind Leiharbeiter und Freelancer etc. sind im Arbeitsschutzmanagementsystem abgedeckt. Die Angaben nach GRI 403-8 a iii können aktuell noch nicht evaluiert werden. Es wird künftig evaluiert, ob und wie diese Daten künftig berichtet werden können.
GRI 403-9 Arbeitsbedingte Verletzungen Die geforderten Angaben des GRI 403-9 b können aktuell noch nicht berichtet werden. Es wird künftig evaluiert, ob und wie diese Daten künftig berichtet werden können.
GRI 403-10 Arbeitsbedingte Erkrankungen Aufgrund der unterschiedlichen Gesetzgebungen im Hinblick auf Erfassungsmöglichkeiten medizinischer Daten können die geforderten Daten zu arbeitsbedingten Erkrankungen nicht verlässlich erhoben werden.
Mitarbeitendenzufriedenheit
GRI 3-3 Management der wesentlichen Themen
GRI 401-1 Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation Aktuell ist es noch nicht möglich, die Daten nach GRI 401-1 zu melden. Aufgrund der neuen Anforderungen des GRI und der künftigen Gesetzgebung (ESRS-Anforderungen), müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden, um künftig die Berichtsfähigkeit gewährleisten zu können. Zudem wurde ein neues führendes HR-System implementiert, sodass sich ab dem nächsten Geschäftsjahr die Berichtslogik verändern und neu aufbauen wird. Im Nachhaltigkeitsbericht ist aktuell anstelle der Fluktuation die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit und die Eigenkündigungsquote dargestellt.
GRI 401-2 Betriebliche Leistungen, die nur vollzeit­beschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden Die betrieblichen Leistungen werden auch teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten.
Diversität
GRI 3-3 Management der wesentlichen Themen
GRI 405-1 Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten Eine Aufteilung pro Angestelltenkategorie nach GRI 405-1 b wurde bisher noch nicht erarbeitet. Aufgrund der neuen Anforderungen des GRI und der künftigen Gesetzgebung (ESRS-Anforderungen) müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden, um künftig die Berichtsfähigkeit gewährleisten zu können. Zudem wurde ein neues führendes HR-System implementiert, sodass sich ab dem nächsten Geschäftsjahr die Berichtslogik verändern und neu auf­bauen wird.
GRI 405-2 Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern Aktuell ist es noch nicht möglich, die Daten nach GRI 405-2 zu melden. Aufgrund der neuen Anforderungen des GRI und der künftigen Gesetzgebung (ESRS-Anforderungen) müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden, um künftig die Berichtsfähigkeit gewährleisten zu können. Zudem wurde ein neues führendes HR-System implementiert, sodass sich ab dem nächsten Geschäftsjahr die Berichtslogik verändern und neu aufbauen wird.
GRI 406-1 Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen Die Anzahl der Diskriminierungsvorfälle kann aktuell noch nicht dargestellt werden. Aufgrund der neuen Anforderungen des GRI und der künftigen Gesetzgebung (ESRS-Anforderungen), müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden, um künftig die Berichtsfähigkeit gewährleisten zu können. Zudem wurde ein neues führendes HR-System implementiert, sodass sich ab dem nächsten Geschäftsjahr die Berichtslogik verändern und neu aufgebaut wird.
Spenden & Sponsoring
GRI 3-3 Management der wesentlichen Themen
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