E2 Umweltverschmutzung
Luftverschmutzung | |||
Wesentlichkeit der Auswirkungen | Vorgelagerte Wertschöpfungskette | Negativ | Zeithorizont |
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langfristig | ||
Nachgelagerte Wertschöpfungskette | Negativ | Zeithorizont | |
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langfristig | ||
Positiv | Zeithorizont | ||
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langfristig | ||
Wasserverschmutzung | |||
Wesentlichkeit der Auswirkungen | Vorgelagerte Wertschöpfungskette | Negativ | Zeithorizont |
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langfristig |
Die Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung erfolgte auf Basis von Zeppelins Geschäftstätigkeiten, jedoch nicht bezogen auf alle einzelnen Standorte. Das Verfahren und die eingebundenen Stakeholder sind unter ESRS 2 beschrieben.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Konzepte
Der Zeppelin Konzern setzt sich im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsstrategie für den Erhalt und den Schutz der Biodiversität und für eine hohe Luft- und Wasserqualität ein, um die Lebensgrundlage der Menschen und damit den langfristigen Unternehmenserfolg und die Basis für ökologisch verantwortungsvolles Wirtschaften sicherzustellen. Nachhaltige Unternehmensführung bedeutet für Zeppelin u. a., die natürlichen Ressourcen des Planeten verantwortungsvoll zu nutzen und soziale Gerechtigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu fördern. Dabei werden auch die Kernelemente der EU-Biodiversitätsstrategie beachtet, die sich zum Ziel gesetzt hat, die biologische Vielfalt bis 2030 auf den Weg der Erholung zu bringen. Deshalb verpflichtet sich der Zeppelin Konzern dazu,
- die biologische Vielfalt und die Luft- und Wasserreinhaltung entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu fördern, indem nach Möglichkeit ausschließlich mit Lieferanten zusammengearbeitet wird, die dem „Verhaltenskodex für Lieferanten“ von Zeppelin entsprechen, der u. a. konkrete Anforderungen an die etablierten Umweltstandards des jeweiligen Lieferanten beinhaltet,
- die Entwaldung entlang der Lieferkette zu vermeiden, insbesondere bei der Produktion und Herstellung von relevanten Produkten, und nachhaltige Nutzungsformen zu fördern, die ein natürliches Nachwachsen von Ressourcen und Rohstoffen ermöglichen,
- biologische Vielfalt an eigenen Betriebsstätten im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung von ökonomischen, sozialen und ökologischen Aspekten zu fördern,
- die Luftqualität durch die Zielsetzung der THG-Neutralität im eigenen Geschäftsbetrieb im Rahmen der zur Verfügung stehenden und wirtschaftlich vertretbaren eigenen Möglichkeiten sicherzustellen,
- wissentlich keine Geschäftsbeziehung oder sonstige vergütete Zusammenarbeit mit Kunden, Endnutzern etc. einzugehen, die maßgeblich zu einer erheblichen Reduzierung der Biodiversität, zur Zerstörung von Ökosystemen oder zu einer gravierenden Luftverschmutzung beitragen, sofern zulässig und vertretbar, und stattdessen nachhaltige Landnutzungsformen im Rahmen der Möglichkeiten zu fördern,
- bei Kenntnis über durchgeführte bzw. potenziell gravierende Umweltzerstörungen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette werden Abhilfe- und ggf. Präventionsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Geschäftspartnern durchgeführt, die bis zum Abbruch der Geschäftsbeziehung führen können.
Selbstverpflichtung, Zieldefinition und Maßnahmen sind in der konzernweit gültigen Prozessbeschreibung „Biodiversität und Luft- und Wasserreinhaltung“ enthalten, die von allen Mitarbeitenden über das Intranet (CSR-Ressort) eingesehen werden kann.
Bei allen Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität und zur Luft- und Wasserreinhaltung verfolgt Zeppelin den Ansatz „Vermeiden – Minimierung – Wiederherstellung“. Dies bedeutet, dass jegliche potenziell schwerwiegende negative Auswirkung im Idealfall von Beginn an vermieden werden sollte, da Ökosysteme in komplexen Wechselwirkungen zueinander stehen und jegliche Maßnahme einen Eingriff und ggf. eine Störung der natürlichen Systeme mit sich bringen kann.

Zudem ist unser Ziel, Notfallsituationen mit nachteiligen Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen sowie anderen materiellen Schäden zu vermeiden. Für die Bereitstellung der erforderlichen personellen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für das korrekte Verhalten im Notfall ist die jeweilige Geschäftsführung verantwortlich. Das Notfallmanagement gliedert sich in die nachfolgend dargestellten wesentlichen Schritte und kann gesellschaftsspezifisch zusätzliche Prozessschritte enthalten.

Ist eine Vermeidung nicht zu verhindern, so gilt es, die möglichen negativen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten und ggf. durch Wiederherstellungsmaßnahmen eingetretene Schäden zu beheben. Kompensationsmaßnahmen stellen dabei die letzte Möglichkeit zur Behebung von negativen Auswirkungen dar und werden aktuell nicht von Zeppelin angewendet.
Maßnahmen
Der Maßnahmenfokus von Zeppelin zur Vermeidung und Minimierung von Umweltverschmutzung liegt derzeit im eigenen Geschäftsbereich. Im Geltungsbereich des Umweltmanagementsystems (ISO 14001) finden eine Reihe standortspezifischer Umweltschutzmaßnahmen statt wie z. B. der Umstieg auf biologisch abbaubare Reinigungsmittel, verhaltensbezogene Schulungsmaßnahmen oder die Einführung von Mehrwegbehältern und -systemen. Darüber hinaus zählen Dienstleistungen zur Prävention von Umweltverschmutzung wie die Durchführung von Öldiagnosen zur Erkennung von nahenden Schäden oder Leckagen, Minimierung von Verschleiß etc. zu unserem Serviceportfolio. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse, die erstmalig auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette ausgeweitet wurde, hat Zeppelin Auswirkungen identifiziert, denen mit nachfolgendem Aktionsplan begegnet wird. Die Maßnahmen basieren auf der Abhilfeebene „Vermeiden“ und haben das Ziel, die Luft- und Wasserverschmutzung und die damit verbundenen Emissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette so weit wie möglich zu vermeiden. Die aufgeführten Maßnahmen sind nicht mit erheblichen Investitionsausgaben oder Betriebsausgabenerhöhungen verbunden.
Ziel | Maßnahmen | Erwartete Ergebnisse/ Beitrag zur Zielerreichung | Scope | Zeithorizont | Abhilfemaßnahmen (sofern relevant) |
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Vermeidung und Verringerung von Luftverschmutzung (vorgelagert) |
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Konzern | Dauerhaft | Nicht relevant |
Vermeidung und Verringerung von Luftverschmutzung (nachgelagert) |
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Konzern | Dauerhaft | Nicht relevant |
Vermeidung und Verringerung von Wasserverschmutzung (vorgelagert) |
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Konzern | Dauerhaft | Nicht relevant |
Fortschritte 2024
- Prozessbeschreibung
Im Berichtsjahr wurde die unter Konzepte beschriebene konzernweit gültige Prozessbeschreibung „Biodiversität und Luft- und Wasserreinhaltung“ aufgesetzt und intern veröffentlicht. Das interne Regelwerk bekräftigt das Selbstverständnis von Zeppelin zum Umweltschutz. - „Clean-Up“-Initiativen bei Zeppelin
Anlässlich des jährlich stattfindenden weltweiten Aktionstages „World Clean-Up Day“ sowie an weiteren Tagen im Laufe des Berichtsjahres haben sich auch dieses Jahr wieder viele Zeppeliner weltweit an gemeinsamen Müllsammelaktionen beteiligt.









Ziele und Kennzahlen
Das Thema Umweltverschmutzung in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette wurde im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse 2024 erstmalig als wesentlich identifiziert. Der Zeppelin Konzern hat derzeit noch keine Ziele in diesem Bereich definiert und es werden noch keine Kennzahlen erhoben.