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Nachhaltigkeitsbericht 2024

S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungs­kette

Strategie

ESRS 2 SBM-3

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen  
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Arbeitsbedingungen
Wesentlichkeit der Auswirkungen  Vorgelagerte Wertschöpfungskette  Negativ Zeithorizont
  • Denkbar sind schlechte Arbeitsbedingungen, fehlendes Mitspracherecht, schlechte Bezahlung im Bereich Rohstoffabbau und -weiterverarbeitung, welche die Lebensqualität der Menschen erheblich beeinflussen können
langfristig
Nachgelagerte Wertschöpfungskette  Negativ Zeithorizont
  • Sicherheitsrisiken: Arbeitsbedingungen können regional sehr unterschiedlich und abhängig von der jeweiligen Beschäftigung gefährlich sein (z. B. auf Baustellen oder in der Seefahrt)
  • Einhaltung von Arbeitszeiten: Nicht eingehaltene Regelungen zu Arbeitszeiten können die Gesundheit von Menschen gefährden
  • Angemessene Löhne: Schlechte Bezahlung kann sich negativ auf Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensbedingungen von Menschen auswirken
langfristig
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle
Wesentlichkeit der Auswirkungen  Vorgelagerte Wertschöpfungskette  Negativ Zeithorizont
  • Denkbar sind schlechte Arbeitsbedingungen, fehlendes Mitspracherecht, schlechte Bezahlung im Bereich Rohstoffabbau und -weiterverarbeitung, welche die Lebensqualität der Menschen erheblich beeinflussen können
langfristig
Nachgelagerte Wertschöpfungskette  Negativ Zeithorizont
  • Arbeitsbedingungen können regional sehr unterschiedlich und abhängig von der jeweiligen Beschäftigung sein. Schlechte Arbeitsbedingungen, fehlendes Mitspracherecht, schlechte Bezahlung können sich negativ auf Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensbedingungen von Menschen auswirken
langfristig
Sonstige arbeitsbezogene Rechte
Wesentlichkeit der Auswirkungen  Vorgelagerte Wertschöpfungskette  Negativ Zeithorizont
  • Denkbar sind schlechte Arbeitsbedingungen, schlechte Unterbringung etc. im Bereich Rohstoffabbau und -weiterverarbeitung, welche die Lebensqualität der Menschen erheblich beeinflussen können
langfristig
Wesentlichkeit der Auswirkungen  Nachgelagerte Wertschöpfungskette  Negativ Zeithorizont
  • Arbeitsbedingungen können regional sehr unterschiedlich und abhängig von der jeweiligen Beschäftigung sein. Schlechte Arbeitsbedingungen, fehlendes Mitspracherecht, schlechte Bezahlung etc. können sich negativ auf Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensbedingungen von Menschen auswirken
langfristig

Negative Auswirkungen können insbesondere für Mitarbeitende in der vorgelagerten Wertschöpfungskette entstehen, z. B. beim Rohstoffabbau und deren Weiterverarbeitung, da diese Tätigkeiten teilweise in wenig regulierten (Entwicklungs-)Ländern erfolgen. Die nachfolgend aufgeführten Rohstoffe sind für Zeppelin von besonderer Bedeutung für die Herstellung der verkauften/vermieteten Produkte und Dienstleistungen.

Naturkautschuk
für Gummi (Reifen)
Seltene Erden1
für Elektronik, Akkus
Lithium
für Elektronik, Akkus
Eisenerz
für Stahl
Bauxit
für Aluminium
Hauptabbaugebiete
  • Südostasien
  • Mittelamerika
  • Südamerika
Hauptabbaugebiete
  • China
Hauptabbaugebiete
  • Australien
  • Chile
  • Bolivien
Hauptabbaugebiete
  • Australien
  • Brasilien
  • Südafrika
Hauptabbaugebiete
  • China
  • Guinea
  • Brasilien
  • Indien
1 Scandium (Sc), Samarium (Sm), Holmium (Ho), Lanthan (La), Europium (Eu), Erbium (Er), Cer (Ce), Ytrium (Y), Thulium (Tm), Praseodym (Pr), Gadolinium (Gd), Ytterbium (Yb), Neodym (Nd), Terbium (Tb), Luteium (Lu), Promethium (Pm), Dysprosium (Dy).

Für Mitarbeitende in der nachgelagerten Wertschöpfungskette werden aufgrund der Geschäftstätigkeit von Zeppelin in überwiegend hoch regulierten Ländern geringere Risiken hinsichtlich negativer Arbeitsbedingungen etc. gesehen. Dies betrifft insbesondere Mitarbeitende in Logistikunternehmen (Transport von Maschinen/Geräten) oder Recycling- und Wiederaufbereitungsunternehmen (Rückbau und Wiederverwertung von Maschinen/Geräten).2

2 Keine Relevanz haben Mitarbeitende, die an Standorten des Unternehmens arbeiten, aber nicht zur eigenen Belegschaft gehören, Arbeitskräfte, die im Betrieb eines Gemeinschaftsunternehmens oder einer Zweckgesellschaft arbeiten und Arbeitskräfte, die aufgrund inhärenter Merkmale oder besonderen Umständen besonders anfällig für negative Auswirkungen sind.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Konzepte

ESRS 2 MDR-P, S2-1

Der Zeppelin Konzern verpflichtet sich zur Gewährleistung und zum Schutz von Menschen- und Umweltrechten entlang der Wertschöpfungskette. Dies beinhaltet ausdrücklich das Verbot von Zwangsarbeit, Kinderarbeit sowie Diskriminierung. Die zentralen Regelwerke im Bereich Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gelten konzernweit und basieren auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (lnternational Bill of Human Rights), der ILO-Erklärung über grundlegende Rechte bei der Arbeit (lLO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work) sowie den Prinzipien des UN Global Compact, dem Zeppelin 2016 beigetreten ist. Dazu zählen insbesondere die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschen- und Umweltrechte, der Verhaltenskodex für Business-Ethik und Compliance, der Verhaltenskodex für Lieferanten und die Konzernrichtlinien „Compliance“, „Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht“, „Hinweisgeberschutz“ sowie „Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“ (siehe auch ESRS 2).

Maßnahmen

ESRS 2 MDR-A, S2-1, S2-2, S2-3, S2-4

Im Rahmen der jährlichen risikoorientierten Prüfungen sowie bei der regelmäßigen Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wird auch die Wertschöpfungskette eingehend analysiert und werden mögliche Risiken ermittelt und mit Präventions- und Korrekturmaßnahmen versehen.

Ein Großteil des Einkaufvolumens entfällt auf die Handelswarenbeschaffung des langjährigen Geschäftspartners Caterpillar, der im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wichtiger Stakeholder einbezogen wurde. Darüber hinaus besteht mit Caterpillar und weiteren Lieferanten ein regelmäßiger direkter Austausch. Über das Online-Hinweisgebersystem Zeppelin Trust Line können alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette anonymisiert mit Zeppelin in Kontakt treten, Bedenken äußern oder Bedürfnisse übermitteln. Nähere Informationen dazu enthält der Bereich Governance-Informationen. Konkrete Anforderungen an die Zusammenarbeit mit Lieferanten sind im Verhaltenskodex für Lieferanten enthalten. Der Lieferant ist verpflichtet, die jeweiligen Mindestanforderungen an menschenrechtliche Sorgfaltspflichten sowie an Umweltstandards einzuhalten und Zeppelin – z. B. über die Zeppelin Trust Line – über von ihm in seinem Geschäftsbereich etwaig identifizierte Verstöße zu informieren. Dies umfasst Verstöße gegen den Verhaltenskodex sowie die daraufhin ergriffenen Maßnahmen, Straftaten, Verstöße in der Lieferkette oder das Bestehen eines begründeten Verdachts, dass Zeppelin Mitarbeitende, dessen Partner und Partner der Lieferanten oder sonstige Dritte schwerwiegend gegen die hier aufgezeigten Grundzüge, Zeppelin Werte, Compliance-Regeln oder geltendes Recht verstoßen.

Zu den Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich zählen die Sicherstellung der Umsetzung der Grundsatzerklärung, risikomindernde Beschaffungsstrategien und Praktiken, Schulung der relevanten Bereiche sowie risikobasierte Kontrollmechanismen. Zu den Präventionsmaßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern zählen Fragebogen für Zulieferer, Zuliefererauswahl nach definierten Mindeststandards, vertragliche Vereinbarung zur Einhaltung definierter Mindeststandards, Schulungen und Weiterbildungen sowie die vertragliche Vereinbarung von Kontrollmechanismen. Wird festgestellt, dass eine Verletzung von menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflichten im eigenen Geschäftsbereich von Zeppelin oder bei einem unmittelbaren Zulieferer bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, werden unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergriffen, um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß zu minimieren. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, unwirksamen Abhilfemaßnahmen oder wenn keine mildernden Mittel zur Verfügung stehen, kann eine Geschäftsbeziehung ausgesetzt oder beendet werden.

Aktionsplan im Bereich Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
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Ziel Maßnahmen Erwartete Ergebnisse/Beitrag zur Zielerreichung Scope Zeithorizont Abhilfemaßnahmen
(sofern relevant)
Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten
  • Verhaltenskodex für Lieferanten
  • Zeppelin Trust Line
Gesteigertes Bewusstsein und Verbindlichkeit für Menschen- und Umweltrechte sowie gesteigerte Bekanntheit von Zeppelin Trust Line Konzern Dauerhaft Nicht relevant

Fortschritte 2024

Im Berichtsjahr wurde eine ganzheitliche Softwarelösung für den Zeppelin Konzern eingeführt, durch die Nachhaltigkeitsvorgaben des Zeppelin Konzerns in der Lieferkette effizient gesteuert, nachverfolgt und umgesetzt werden können. Damit erfolgt erstmalig automatisiert und digital ein Nachhaltigkeitsmanagement in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Im Zuge der weiteren Implementierung wird die Verankerung von Datenanalysen und Lieferantenbewertungen in den Prozessen vorangetrieben, um ein verantwortungsvolles Management entlang der Wertschöpfungskette zu fördern.

Ziele und Kennzahlen

ESRS 2 MDR-T, S2-5

Unser Ziel ist es, laufend unser unternehmerisches Handeln, unsere Produkte und Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren. Der Zeppelin Konzern erwartet von seinen Partnern, d. h. Lieferanten, Dienstleistern und Nachunternehmen, dass sie dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beitragen. Deshalb vereinbart Zeppelin mit seinen Lieferanten einen gemeinsamen Verhaltenskodex als Grundlage für die Geschäftsbeziehung. Das Thema Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette wurde im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse 2024 erstmalig als wesentlich identifiziert. Der Zeppelin Konzern hat derzeit noch keine Ziele in diesem Bereich definiert und es werden noch keine Kennzahlen erhoben.

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ESRS-Index