Bericht zur Nachhaltigkeit 2023

A2 GRI-Index

Anwendungserklärung

Die Zeppelin GmbH hat in Übereinstimmung mit den GRI-Standards für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 berichtet.

Verwendeter GRI 1

GRI 1: Grundlagen 2021

Anwendbarer GRI-Branchenstandard

Keine

GRI-Standard Ort Anmerkungen
Die Organisation und ihre Berichterstattungspraktiken
GRI 2-1 Unternehmensprofil Geschäftsbericht 2023, S. 18 ff.
GRI 2-2 A4 Übersicht Ländergesellschaften
GRI 2-3 A1 Über diesen Bericht Geschäftsbericht 2023, S. 76
GRI 2-4 A1 Über diesen Bericht
GRI 2-5 A1 Über diesen Bericht
Tätigkeiten und Mitarbeitende
GRI 2-6 Unternehmensprofil Nachhaltiges Lieferantenmanagement Geschäftsbericht 2023, S. 21 ff.
GRI 2-7 Personalbereich
Geschäftsbericht 2023, S. 64 ff.
Die Anzahl der Mitarbeitenden (FTE) wird im Nachhaltigkeitsbericht zum Stichtag 31.12.2023 und im Geschäftsbericht im Jahresdurchschnitt angegeben. Eine Aufgliederung nach Arbeitnehmern mit nicht garantierten Arbeitszeiten gemäß GRI 2-7 b iii ist aktuell nicht möglich, da diese Daten noch nicht international standardisiert erfasst wurden. Anstelle der Aufgliederung nach Voll- und Teilzeit wird eine Vollzeitquote angegeben, welche über das Verhältnis von Mitarbeitenden (FTE) zu Mitarbeitenden (Köpfe) berechnet wird. Die Teilzeitquote und die Vollzeitquote ergeben zusammen 100 %. Im Grundsatz gibt es keine Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeitmitarbeitenden, alle betrieblichen Leistungen werden auch Teilzeitmitarbeitenden angeboten. Damit wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingehalten.
GRI 2-8 Personalbereich Es wird kein erheblicher Anteil der Aktivitäten des Unternehmens durch Mitarbeitende durchgeführt, die außerhalb von Zeppelin angestellt sind.
Unternehmensführung
GRI 2-9 Die Konzerngeschäftsführung und der Aufsichtsrat
Geschäftsbericht 2023, S. 4 ff. und S. 13 ff.
Website (www.zeppelin.com)
Die Haupttätigkeiten und Verpflichtungen des Aufsichtsrates sind auf der Homepage und im Geschäftsbericht aufgeführt.

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, hier insbesondere §102 AktG. Die Amtszeit der Mitglieder der Konzerngeschäftsführung richtet sich nach den dienstvertraglichen Individualregelungen und beträgt grundsätzlich bei erstmaliger Ernennung drei Jahre und in der Folge jeweils fünf Jahre.

Die Erhebung der weiteren Informationen wurde initiiert. Soweit für Zeppelin mit Blick auf Rechtsform und Gesellschafterhintergrund relevant, wird hierzu künftig berichtet.
GRI 2-10 Geschäftsbericht 2023, S. 14 ff. Die Ausschüsse und Tätigkeiten sind im Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht 2023 beschrieben.

Angaben zu der Bildung von Ausschüssen sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates beschrieben.

Nähere Information sind dem jährlichen Bericht des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht 2023 zu entnehmen. Sechs Arbeitnehmervertreter werden durch Mitarbeitende gewählt. Zwei dieser Arbeitnehmervertreter müssen Vertreter von im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften sein. Kriterien für die Nominierung und Auswahlverfahren für Aufsichtsratsmitglieder auf Seite der Anteilseigner richten sich verstärkt nach Kompetenz und Diversität. Der Oberbürgermeister der Stadt Friedrichshafen (als Vertreter der Zeppelin-Stiftung als Aktionärin und als Aufsichtsratsvorsitzender) trifft mit Hilfe eines externen Beratungsunternehmens eine Vorauswahl an geeigneten Kandidaten. Ob Interessenkonflikte bestehen, wird schon im Auswahlprozess eingehend geprüft. Geeignete Kandidaten werden dem Stiftungsrat der Zeppelin-Stiftung und anschließend dem Gemeinderat von Friedrichshafen präsentiert. Der Gemeinderat trifft dann die Entscheidung darüber, welche Kandidaten zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt werden, und weist den Vertreter der Stadt Friedrichshafen in der Gesellschafterversammlung zur Wahl dieser Personen an.

Die Erhebung der weiteren Informationen wurde initiiert. Soweit für Zeppelin mit Blick auf Rechtsform und Gesellschafterhintergrund relevant, wird hierzu künftig berichtet.
GRI 2-11 Die Konzerngeschäftsführung und der Aufsichtsrat
Geschäftsbericht 2023, S. 13 ff.
GRI 2-12 Nachhaltigkeitsorganisation
GRI 2-13 Nachhaltigkeitsorganisation
GRI 2-14 A1 Über diesen Bericht
GRI 2-15 Aufsichtsratsmitglieder sind den Unternehmensinteressen verpflichtet und dürfen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die Zeppelin zustehen, für sich nutzen. Es besteht die Verpflichtung zur Offenlegung von Interessenkonflikten, insbesondere solche, die auf Grund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten soll das Aufsichtsratsmitglied sein Amt niederlegen. Berater-/ Dienstleistungsverträge zwischen Aufsichtsratsmitglied und Zeppelin sind offenzulegen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Aufsichtsrates.

Die Zeppelin-Stiftung der Stadt Friedrichshafen ist unmittelbar und mittelbar Alleingesellschafterin der Zeppelin GmbH. Der Oberbürgermeister der Stadt Friedrichshafen ist nach der Satzung Kraft seines Amts Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Die Erhebung der weiteren Informationen wurde initiiert. Soweit für Zeppelin mit Blick auf Rechtsform und Gesellschafterhintergrund relevant, wird hierzu künftig berichtet.
GRI 2-16 Compliance
Datenschutz
Risikomanagement
Der Zeppelin Konzern hat eine Trustline eingerichtet, die eine anonyme Abgabe von Hinweisen ermöglicht, welche durch die Compliance-Organisation unabhängig an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat berichtet werden.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter werden auch außerhalb der Gremiensitzungen vom Vorsitzenden der Geschäftsführung und von der Gesamtgeschäftsführung regelmäßig über die aktuelle Entwicklung und wesentliche Vorgänge informiert. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats werden monatlich, zeitnah und umfassend schriftlich über die Entwicklung des Konzerns unterrichtet; zudem werden sie in den Sitzungen des Aufsichtsrats von der Gesamtgeschäftsführung über die aktuelle Entwicklung und wesentliche Vorgänge informiert.
GRI 2-17 Nachhaltigkeitsorganisation
GRI 2-18 Nachhaltigkeitsorganisation
GRI 2-19 Geschäftsbericht 2023, S. 161 Informationen nach GRI 2-19 a. sind im Geschäftsbericht 2023 (S. 161) zu finden. Die Erhebung der weiteren Informationen wurde initiiert. Soweit für Zeppelin mit Blick auf Rechtsform und Gesellschafterhintergrund relevant, wird hierzu künftig berichtet.

Vergütungspolitik für Führungskräfte: Die unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben der verschiedenen Länder, in denen Zeppelin tätig ist, sowie die verschiedenen Geschäftsmodelle der Strategischen Geschäftseinheiten widersprechen dem Ansatz einer umfassenden, globalen Harmonisierung der Vergütungssysteme. Damit ist das grundsätzliche Vorgehen in der Vergütung durch lokale Regelungen und Grundsätze der einzelnen Gesellschaften bestimmt. Übergeordnet wurden im Konzern Gruppen von Führungsstellen festgelegt, die u. a. zur Orientierung für die Vergütung dienen. Des Weiteren wird bei konzernweiten Sonderzahlungen ein einheitliches Vorgehen unter Berücksichtigung der landesspezifischen Kaufkraft gewählt.

Derzeit sind Nachhaltigkeitsziele noch nicht Bestandteil der Incentivemodelle.
GRI 2-20 Die Höhe der jährlichen Vergütung des Aufsichtsrats legt die Gesellschafterversammlung und damit mittelbar der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen per Beschluss fest. Eine Angemessenheitsprüfung wird durch den Aufsichtsratsvorsitzenden in Auftrag gegeben. Hierbei wird ein externes Beratungsunternehmen beauftragt, das auch öffentlich zugängliche Untersuchungen bezüglich Aufsichtsratsvergütungen bei vergleichbaren Unternehmen als Basis nutzt. Die Erhebung der weiteren Informationen wurde initiiert. Soweit für Zeppelin mit Blick auf Rechtsform und Gesellschafterhintergrund relevant, wird hierzu künftig berichtet.
GRI 2-21 Die Angaben nach GRI 2-21 können aktuell noch nicht berichtet werden. Um die Berichtsfähigkeit zu den neuen Anforderungen des GRI und der CSRD (ESRS-Anforderungen) gewährleisten zu können, müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden.
Strategie, Richtlinien und Praktiken
GRI 2-22 Erklärung der Geschäftsführung Konzern- und Nachhaltigkeitsstrategie
GRI 2-23 Menschenrechtliche Sorgfalts­pflicht
Compliance
Nachhaltiges Lieferanten­management
Code of Conduct Supplier (CoC)
Verhaltenskodex für Partner, Lieferanten und Dienstleister: www.zeppelin.com/de/de/verantwortung/compliance/
GRI 2-24 Menschenrechtliche Sorgfalts­pflicht
Compliance
Nachhaltiges Lieferanten­management
Code of Conduct Supplier (CoC)
GRI 2-25 Compliance
Menschenrechtliche Sorgfalts­pflicht
Nachhaltiges Lieferanten­management 
www.zeppelin-trustline.com
GRI 2-26 Compliance www.zeppelin-trustline.com
GRI 2-27 Compliance
GRI 2-28 Mitgliedschaft in Verbänden und Initiativen
Einbindung von Stakeholdern
GRI 2-29 Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalyse
GRI 2-30 Personalbereich Aufgrund der unterschiedlichen Konstrukte ist es aktuell nicht möglich, den nach GRI 2-30 a geforderten Prozentsatz der Angestellten anzugeben, die von einem Tarifvertrag abgedeckt sind. Nähere Angaben zu tarifvertraglichen Vereinbarungen sind im Kapitel Personalbereich enthalten.
Wesentliche Themen
GRI 3-1 Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalyse
GRI 3-2 Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalyse
Compliance
GRI 3-3 Compliance
Risikomanagement
GRI 205-1 Compliance
Geschäftsbericht 2023, S. 87 f.
Die Revision führt im Rahmen des genehmigten Prüfungsplans Stichprobenprüfungen hinsichtlich Auffälligkeiten durch. Bei der Prüfung von Zuwendungen, Beraterverträgen, Mitgliedschaften, Sponsoring können somit potenzielle Korruptionsrisiken aufgedeckt werden. Eine Beschreibung der geprüften Gesellschaften ist im Geschäftsbericht 2023 enthalten.
GRI 205-2 Compliance GRI 205-2 b: Die Antikorruptionsrichtlinie ist zentral im Sharepoint abgelegt und somit für alle Mitarbeitenden einsehbar, gültig und verpflichtend. GRI 205-2 c: Geschäftspartner erhalten den Verhaltenskodex für Lieferanten, in welchem das Thema Korruptionsbekämpfung inkludiert ist, eine Auflistung der Gesamtzahl der Geschäftspartner und Region liegt zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor. Ob und inwieweit diese Daten künftig evaluiert werden, muss noch überprüft werden.
GRI 205-3 Compliance Im Geschäftsjahr 2023 lagen keine bestätigten Korruptionsvorfälle vor und es wurden keine Angestellten aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt. Es gab keine bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden. Es wurden keine öffentlich-rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Korruption im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet.
GRI 206-1 Compliance
Datenschutz
GRI 3-3 Datenschutz
Risikomanagement
GRI 418-1 Datenschutz
Qualitätsmanagement
GRI 3-3 Qualitätsmanagement
Nachhaltiges Lieferantenmanagement
GRI 3-3 Nachhaltiges Lieferanten­management Risikomanagement
GRI 308-1 Nachhaltiges Lieferanten­management
GRI 308-2 Nachhaltiges Lieferanten­management Die Angaben nach GRI 308 können aktuell noch nicht berichtet werden. Im Rahmen des Projekts zur Implementierung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes werden die benötigten Prozesse aktuell aufgebaut und können somit erst in den nächsten Geschäftsjahren über alle Gesellschaften hinweg standardisiert berichtet werden.
GRI 408-1 Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht
Nachhaltiges Lieferanten­management
Die Angaben nach GRI 408-1 können aktuell noch nicht berichtet werden. Im Rahmen des Projekts zur Implementierung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes werden die benötigten Prozesse aktuell aufgebaut und können somit erst in den nächsten Geschäftsjahren über alle Gesellschaften hinweg standardisiert berichtet werden. Dem Zeppelin Konzern ist im Berichtsraum bis zum 31. Dezember 2023 keine Kinder-, Zwangs- oder Pflichtarbeit an seinen Standorten bekannt.
GRI 409-1 Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht
Nachhaltiges Lieferanten­management
Die Angaben nach GRI 409-1 können aktuell noch nicht berichtet werden. Im Rahmen des Projekts zur Implementierung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes werden die benötigten Prozesse aktuell aufgebaut und können somit erst in den nächsten Geschäftsjahren über alle Gesellschaften hinweg standardisiert berichtet werden. Dem Zeppelin Konzern ist im Berichtsraum bis zum 31. Dezember 2023 keine Kinder-, Zwangs- oder Pflichtarbeit an seinen Standorten bekannt.
GRI 414-1 Nachhaltiges Lieferanten­management Die Angaben nach GRI 414 können aktuell noch nicht berichtet werden. Im Rahmen des Projekts zur Implementierung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes werden die benötigten Prozesse aktuell aufgebaut und können somit erst in den nächsten Geschäftsjahren über alle Gesellschaften hinweg standardisiert berichtet werden.
GRI 414-2 Nachhaltiges Lieferanten­management Die Angaben nach GRI 414 können aktuell noch nicht berichtet werden. Im Rahmen des Projekts zur Implementierung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes werden die benötigten Prozesse aktuell aufgebaut und können somit erst in den nächsten Geschäftsjahren über alle Gesellschaften hinweg standardisiert berichtet werden.
Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen
GRI 3-3 Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen Risikomanagement
GRI 301-3 Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen Die Angaben nach GRI 301-3 können aktuell noch nicht berichtet werden. Es wird künftig geprüft, wie diese Daten international über neue Berichtswege gesammelt werden können.
GRI 302-5 Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen Die Angaben nach GRI 302-5 können aktuell noch nicht berichtet werden. Es wird künftig geprüft, wie diese Daten international über neue Berichtswege gesammelt werden können.
Kundengesundheit und -sicherheit
GRI 3-3 Kundengesundheit und -sicherheit
Risikomanagement
Die Angaben nach GRI 3-3 e und f können aktuell noch nicht berichtet werden. Das Thema Kundengesundheit und -sicherheit wurde 2022 erstmalig in den Nachhaltigkeitsbericht mit aufgenommen. Internationale Prozesse und Berichtsstrukturen müssen in den nächsten Jahren weiter implementiert werden.
GRI 416-1 Kundengesundheit und -sicherheit Die Angabe nach GRI 416-1 a eines Prozentsatzes aller überprüften Produkt- und Dienstleistungskategorien kann derzeit noch nicht berichtet werden. Die von Zeppelin gelieferten Produkte und Anlagen unterliegen der Maschinenrichtlinie. Für europäische Kunden stellen wir jeweils ein CE-Zertifikat für alle Maschinen und Anlagen aus. Für außereuropäische Kunden gelten bei Zeppelin die gleichen Qualitätsstandards, allerdings stellen wir hier kein CE-Zertifikat aus. Internationale Prozesse und Berichtsstrukturen müssen zum Thema Kundengesundheit und -sicherheit in den nächsten Jahren weiter implementiert werden.
GRI 416-2 Kundengesundheit und -sicherheit Die Angaben nach GRI 416-1 und 2 können aktuell noch nicht berichtet werden. Das Thema Kundengesundheit und -sicherheit wurde 2022 erstmalig in den Nachhaltigkeitsbericht mit aufgenommen. Internationale Prozesse und Berichtsstrukturen müssen in den nächsten Jahren weiter implementiert werden.
CO2-Neutralität
GRI 3-3 CO2-Neutralität Risikomanagement
GRI 302-1 CO2-Neutralität
GRI 302-2 CO2-Neutralität
Aktuelle Schwerpunkte und Projekte
Die Angaben nach GRI 302-2 können derzeit noch nicht berichtet werden. Die Scope-3-Emissionen wurden 2023 erstmals in einem SGE-übergreifenden Projekt für alle 15 Kategorien ermittelt. Dabei stützen sich die Daten auf 18 von 45 relevanten Gesellschaften. Enthalten sind alle großen Gesellschaften. Aufgrund festgestellter Datenlücken liegt der Fokus zunächst auf deren Schließung und Prozessverbesserungen.
GRI 302-3 CO2-Neutralität
GRI 302-4 CO2-Neutralität
A3 Umrechnungsfaktoren CO2-Emissionen
Die Angaben nach GRI 302-4 können aktuell noch nicht berichtet werden.
GRI 305-1 CO2-Neutralität
A3 Umrechnungsfaktoren CO2-Emissionen
GRI 305-1 c: Biogene Kohlendioxid-Emissionen sind zum aktuellen Zeitpunkt für Zeppelin nicht relevant und werden daher nicht separat ausgewiesen.
GRI 305-2 CO2-Neutralität
GRI 305-3 CO2-Neutralität
Aktuelle Schwerpunkte und Projekte
Die Angaben nach GRI 305-3 können derzeit noch nicht berichtet werden. Die Scope-3-Emissionen wurden 2023 erstmals in einem SGE-übergreifenden Projekt für alle 15 Kategorien ermittelt. Dabei stützen sich die Daten auf 18 von 45 relevanten Gesellschaften. Enthalten sind alle großen Gesellschaften. Aufgrund festgestellter Datenlücken liegt der Fokus zunächst auf deren Schließung und Prozessverbesserungen.
GRI 305-4 CO2-Neutralität
GRI 305-5 CO2-Neutralität Innerhalb des Berichts sind diverse Maßnahmen aufgeführt, welche den Fortschritt zur Reduktion der CO2-Emissionen darstellen. Der Umfang der Senkung der Treibhausgasemissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung sind, kann aktuell noch nicht dargestellt werden. Ein standardisiertes Vorgehen wird künftig erarbeitet.
Wasserreduktion
GRI 3-3 Reduktion des Wasserverbrauchs Risikomanagement
GRI 303-1 Reduktion des Wasserverbrauchs Die Angaben nach GRI 303-1 können aktuell noch nicht berichtet werden.
GRI 303-2 Reduktion des Wasserverbrauchs Die Abwassereinleitung wird regelmäßig überprüft und gesetzliche Regelungen eingehalten. Detailliertere Angaben nach GRI 303-2 sind derzeit noch nicht möglich. Um die Berichtsfähigkeit zu den neuen Anforderungen des GRI und der CSRD (ESRS-Anforderungen) gewährleisten zu können, müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden.
GRI 303-3 Reduktion des Wasserverbrauchs Derzeit liegen die Daten in der nach GRI 303-3 geforderten Detailtiefe noch nicht vor. Um die Berichtsfähigkeit zu den neuen Anforderungen des GRI und der CSRD (ESRS-Anforderungen) gewährleisten zu können, müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden.
GRI 303-4 Reduktion des Wasserverbrauchs Derzeit liegen die Daten in der nach GRI 303-4 geforderten Detailtiefe noch nicht vor. Um die Berichtsfähigkeit zu den neuen Anforderungen des GRI und der CSRD (ESRS-Anforderungen) gewährleisten zu können, müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden.
GRI 303-5 Reduktion des Wasserverbrauchs Die Angaben nach GRI 303-5 c und d können derzeit noch nicht berichtet werden. Um die Berichtsfähigkeit zu den neuen Anforderungen des GRI und der CSRD (ESRS-Anforderungen) gewährleisten zu können, müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden.
Kreislaufwirtschaft
GRI 3-3 Kreislaufwirtschaft Risikomanagement
GRI 306-1 Kreislaufwirtschaft  Derzeit können Angaben nach GRI 306-2 nur für die deutschen Gesellschaften gemacht werden. Die Regulierungen innerhalb der ausländischen Gesellschaften können variieren.
GRI 306-2 Kreislaufwirtschaft  Derzeit können Angaben nach GRI 306-2 nur für die deutschen Gesellschaften gemacht werden. Die Regulierungen innerhalb der ausländischen Gesellschaften können variieren.
GRI 306-3 Kreislaufwirtschaft 
GRI 306-4 Kreislaufwirtschaft  Derzeit liegen die Daten in der nach GRI 306-4 geforderten Detailtiefe noch nicht vor. Um die Berichtsfähigkeit zu den neuen Anforderungen des GRI und der CSRD (ESRS-Anforderungen) gewährleisten zu können, müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden.
GRI 306-5 Kreislaufwirtschaft  Derzeit liegen die Daten in der nach GRI 306-5 geforderten Detailtiefe noch nicht vor. Um die Berichtsfähigkeit zu den neuen Anforderungen des GRI und der CSRD (ESRS-Anforderungen) gewährleisten zu können, müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
GRI 3-3 Arbeits- und Gesundheitsschutz Risikomanagement
GRI 403-1 Arbeits- und Gesundheitsschutz Ca. 65 % der Mitarbeitenden sind Teil des Managementsystems für Arbeitsschutz.
GRI 403-2 Arbeits- und Gesundheitsschutz
GRI 403-3 Arbeits- und Gesundheitsschutz
GRI 403-4 Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Mitarbeitendenbeteiligung wird in Deutschland mitunter vom Betriebsrat abgedeckt. Untersuchungen wie Sehtests und Grippeschutzimpfungen wurden regelmäßig abgestimmt. Auch bei Großprojekten wie der Konzeptionierung der neuen Arbeitsräume in der Zentrale wird der Betriebsrat frühzeitig involviert.
GRI 403-5 Arbeits- und Gesundheitsschutz
GRI 403-6 Arbeits- und Gesundheitsschutz Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit sind im Kapitel Arbeits- und Gesundheitsschutz beschrieben. Die Gesundheitsdienstleistungen stehen den Zeppelin Mitarbeitenden zur Verfügung. Externe Dienstleister werden jährlich unterwiesen und die Arbeitsfähigkeit geprüft.
GRI 403-7 Arbeits- und Gesundheitsschutz
GRI 403-8 Arbeits- und Gesundheitsschutz Leiharbeiter und Freelancer etc. sind im Arbeitsschutzmanagementsystem abgedeckt. Die Angaben nach GRI 403-8 a iii liegen aktuell noch nicht vor. Es wird künftig evaluiert, ob und wie diese Daten künftig berichtet werden können.
GRI 403-9 Arbeits- und Gesundheitsschutz Die geforderten Angaben des GRI 403-9 b können aktuell noch nicht berichtet werden. Es wird künftig evaluiert, ob und wie diese Daten künftig berichtet werden können.
GRI 403-10 Arbeits- und Gesundheitsschutz Aufgrund der unterschiedlichen Gesetzgebungen im Hinblick auf Erfassungsmöglichkeiten medizinischer Daten können die geforderten Daten zu arbeitsbedingten Erkrankungen nicht verlässlich erhoben werden.
Mitarbeitendenzufriedenheit
GRI 3-3 Personalbereich Mitarbeitendenzufriedenheit Risikomanagement
GRI 401-1 Mitarbeitendenzufriedenheit Die Anforderung des GRI 401-1 a wird im vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht 2023 erstmalig berichtet. Die Darstellung der Neueinstellungen nach Region kann derzeit nur über die Strategischen Geschäftseinheiten abgebildet werden. Aktuell ist es noch nicht möglich, die Daten nach GRI 401-1 b zu melden. Um die Berichtsfähigkeit zu den neuen Anforderungen des GRI und der CSRD (ESRS-Anforderungen) gewährleisten zu können, müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden. Im Nachhaltigkeitsbericht ist aktuell anstelle der Fluktuation die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit und die Eigenkündigungsquote dargestellt.
GRI 401-2 Personalbereich
Mitarbeitendenzufriedenheit
Die betrieblichen Leistungen werden auch teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten.
GRI 401-3 Mitarbeitendenzufriedenheit Eine Aufgliederung nach GRI 401-3 kann aktuell noch nicht berichtet werden. Im Kapitel Mitarbeitendenzufriedenheit ist die Gesamtzahl aller Mitarbeitenden im Konzern aufgeführt, die Elternzeit im Berichtsjahr genommen haben. Um die Berichtsfähigkeit zu den neuen Anforderungen des GRI und der CSRD (ESRS-Anforderungen) gewährleisten zu können, müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden.
Diversität
GRI 3-3 Diversität
Risikomanagement
GRI 405-1 Diversität Eine Aufteilung pro Angestelltenkategorie nach GRI 405-1 b wurde bisher noch nicht erarbeitet. Um die Berichtsfähigkeit zu den neuen Anforderungen des GRI und der CSRD (ESRS-Anforderungen) gewährleisten zu können, müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden.
GRI 405-2 Diversität Die Angaben nach GRI 405-2 können derzeit noch nicht berichtet werden. Um die Berichtsfähigkeit zu den neuen Anforderungen des GRI und der CSRD (ESRS-Anforderungen) gewährleisten zu können, müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden.
GRI 406-1 Diversität Die Anzahl der Diskriminierungsvorfälle nach GRI 406-1 kann aktuell noch nicht berichtet werden. Um die Berichtsfähigkeit zu den neuen Anforderungen des GRI und der CSRD (ESRS-Anforderungen) gewährleisten zu können, müssen internationale Berichtswege aufgebaut werden.
Spenden und Sponsoring
GRI 3-3 Spenden & Sponsoring Risikomanagement
Download
GRI Index